Der Unterricht wird als Einzelunterricht erteilt.
Eine Unterrichtseinheit beträgt 60 Minuten.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Ausgenommen hiervon sind separat vereinbarte, zusätzliche Stunden. Dies ist mit den Eltern individuell abzustimmen.
An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Die Stunde kann nach vorheriger Absprache vor- oder nachgeholt werden.
Die Schüler sind gehalten, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Dies gilt auch im Krankheitsfall des Schülers. Andernfalls gilt die Stunde als genommen und wird berechnet.
Kann die Lehrkraft wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgeholt.
Das Unterrichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Unterricht findet auch in den Schulferien statt. Eine abweichende Regelung hiervon ist in beiderseitigem Einvernehmen zu treffen.
Das Honorar beträgt 28 Euro (für bestehende Schüler 25€) für eine Unterrichtsstunde. Es werden 10 Stunden im Voraus
bezahlt. Diese
10 Stunden werden innerhalb von 10 Wochen abgearbeitet. Nach diesen 10 Wochen wird eine neue Rechnung fällig. Sollte der Schüler die Stunden in weniger als 10 Wochen
abarbeiten, wird eine neue Rechnung entsprechend früher fällig.
Das Honorar kann nach billigem Ermessen erhöht werden. Eine Erhöhung ist nur zum Ende des Schulhalbjahres möglich und muss zwei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden.
Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist zum Ende einer 10-Einheit zulässig.